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AGB

§1 Allgemeines, Geltungsbereich

1. Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den von der Beyond A, Bahnhofstr. 12, 55252 Wiesbaden (nachfolgend: „Beyond A“) unter der Domain „beyond-assets.de“ betriebenen Onlinemarktplatz (nachfolgend: „Marktplatz“) zur Vermittlung von Verträgen über Bau- und Infrastrukturdienstleistungen (nachfolgend: „Dienstleistungen“) zwischen Auftraggebern und Auftragnehmer (i.d.R. Planungsbüros, Architekten, Ingenieuren, Handwerksbetriebe der versch. Gewerke). Auftraggeber und Auftragnehmer sind Nutzer im Sinne dieser AGB.

2. Das Angebot des Marktplatzes richtet sich ausschließlich an Nutzer, die das Portal als Unternehmer nutzen. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

3. Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Nutzers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Installion deren Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn Installion in Kenntnis der AGB eines Nutzers ihre Leistungen vorbehaltlos ausführt.

4. Diese AGB finden keine Anwendung auf Verträge, die die Nutzer untereinander abschließen.

§ 2 Leistungen von Installion über den Marktplatz „beyond-assets.de“

1. Der Marktplatz unter „beyond-assets.de“ ist eine Vermittlungsplattform für Dienstleistungsverträge zwischen Unternehmern. Installion stellt dem Nutzer für die Laufzeit des Dienstleistungsvertrages einen elektronischen Zugang zum Marktplatz „beyond-assets.de“ zur Verfügung.

2. Auftraggeber übermitteln nach Anmeldung ihre Angebote elektronisch an den Marktplatz „beyond-assets.de“. Auftragnehmer hinterlegen nach Anmeldung auf „beyond-assets.de“ ihr grundsätzliches Leistungsangebot (Qualifikation, zeitliche und räumliche Verfügbarkeit ). Im internen Bereich des Marktplatzes erfolgt ein Abgleich und eine entsprechende Zuordnung bei Deckung der Anforderungen. Diese Information übersendet „beyond-assets.de“ an den Auftraggeber und den Auftragnehmer.

3. Auf Grundlage der Anfrage eines Auftraggebers stellt Beyond A eine Auswahl an konkreten Angeboten von Auftragnehmern zusammen, die nach Auffassung von Beyond A dem sich aus der Anfrage ergebenden Bedarf des Auftraggebers entsprechen und übermittelt diese per E-Mail an den Auftraggeber. Sie enthalten die Konditionen (genaue Produktbezeichnung, Preise und Zahlungsbedingungen, Lieferzeiten etc.), die der Auftragnehmer seinem Angebot zugrunde legt.

4. Ist der Auftraggeber mit den Konditionen eines der übermittelten Angebote einverstanden, teilt er dies Installion unter Benennung des konkreten Angebots mit. Diese Mitteilung stellt eine verbindliche Anfrage an Installion dar, den Kontakt zu dem Auftragnehmer des Angebots zu vermitteln. Installion übermittelt in der Folge sowohl dem Auftragnehmer, dessen Angebot nachgefragt wurde, als auch dem Auftraggeber die Kontaktdaten des jeweils anderen. Der verbindliche Vertragsschluss erfolgt dann zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber.

5. Beyond A wird nicht Partei des Vertrages zwischen Nutzern.

§ 3 Registrierung, Nutzerkonto

1. Die Nutzung der Dienste des Marktplatzes steht ausschließlich für registrierte Auftragnehmer und Auftraggeber zur Verfügung. Der Nutzungsinteressent hat zum Zwecke der Registrierung das online zur Verfügung gestellte Registrierungsformular vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und mit einem gültigen und den Registrierungsdaten entsprechenden Handelsregisterauszug oder einem anderen geeigneten Nachweis seiner unternehmerischen Tätigkeit (siehe Ziff. 1.2) auf "beyond-assets.de“ zu hinterlegen. Installion behält sich vor, die Registrierung ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

2. Nach erfolgreicher Registrierung und Überprüfung der Unternehmereigenschaft erhält der Nutzungsinteressent von Installion per E-Mail eine Benutzerkennung (Kundennummer) sowie ein Passwort (Kennwort). Nutzer müssen ihre Zugangsdaten geheim halten und sicherzustellen, dass ein Missbrauch durch Dritte verhindert wird. Sie haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Kontos vorgenommen werden. Nutzer sind verpflichtet, Installion umgehend zu informieren, wenn es Anhaltspunkte dafür gibt, dass ein Konto von Dritten missbraucht wurde.

3. Registrierte Nutzer sind verpflichtet, alle Änderungen hinsichtlich ihrer Unternehmensdaten (insbesondere der Rechtsform des Unternehmens), Personen- und Adressdaten unverzüglich mitzuteilen und diese gegenüber Beyond A durch geeignete Dokumente zu belegen. Beyond A ist berechtigt, ein Nutzerkonto (vorübergehend) zu sperren, wenn ihr Hinweise zu wesentlichen Änderungen der Unternehmensdaten des Nutzers vorliegen, die nicht persönlich gemeldet oder bestätigt wurden.

4. Die Nutzer dürfen die von Beyond A angebotenen Dienste nur für den unmittelbaren eigenen Gebrauch nutzen. Es ist ihnen insbesondere untersagt, die erlangten Produkt-, Angebots-, Firmen- oder Personendaten ohne Einwilligung von Installion an Dritte weiter zu geben, insbesondere mit den Daten Handel zu treiben.

§ 4 Laufzeit, Kündigung und Speicherung des Vertragstextes

1. Die Laufzeit des Vertrages beträgt 12 Monate. Sie verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, wenn sie nicht 3 Monate vor Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt wird.

2. Der Nutzer kann sein Nutzerkonto und damit die Vereinbarung über die Nutzung des Marktplatzes nach Ablauf der ersten 12 Monate jederzeit ordentlich mit einer Frist von 3 Monaten kündingen. Beyond A seinerseits kann Nutzern mit einer Kündigungsfrist von einem Monat ordentlich kündigen. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

3. Die Kündigung hat keine Auswirkungen auf die Verpflichtung eines Nutzers zur Zahlung der vereinbarten Provision für vermittelte Verträge oder Folgegeschäfte; die Regelungen von § 6 gelten daher auch im Falle einer Kündigung fort, es sei denn, die Kündigung erfolgt seitens des Nutzers aus einem von Beyond A zu vertretenden wichtigen Grund.

4. Kündigungen bedürfen der Schriftform (z.B. per Brief, E-Mail oder Fax).

5. Die Registrierung des Nutzers für den Marktplatz wird von Beyond A mit den vom Nutzer angegebenen Daten gespeichert. Der Nutzer kann die zu seinem Profil hinterlegten Daten in seinem Nutzerbereich einsehen. Der Nutzer kann diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf dem Markplatz unter dem Menüpunkt „AGB“ jederzeit in der jeweils aktuellen Fassung einsehen; veraltete Fassungen werden dort nicht vorgehalten.

§ 5 Provision für vermittelte Verträge und Folgegeschäfte

1. Für die Nutzung des Marktplatzes fallen für Auftraggeber Nutzungsgebühren nach der elektronischen Anmeldung auf „beyond-assets.de“ an. Diese sind monatlich per Abbuchung über ein erteiltes SEPA Mandat zu entrichten. Wird ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer aufgrund der Vermittlung von Beyond A abgeschlossen, so schuldet der Auftraggeber Installion hierfür eine Vermittlungsprovision. Die Höhe der Provision sowie die monatliche Nutzungsgebühr kann der jeweils gültigen Preisliste bzw. den Nutzungsbedingungen entnommen werden.

2. Folgegeschäfte, die innerhalb von 18 Monaten nach dem Datum des Abschlusses eines von Installion vermittelten Erstgeschäfts zwischen einem Auftraggeber und einem Auftragnehmer abgeschlossen werden, sind ebenfalls provisionspflichtig, und zwar zu den für das Erstgeschäft vereinbarten Konditionen. Ein direkter Vertragsabschluss ohne Vermittlung der Beyond A  ist nicht zulässig. Ausgenommen sind Verträge über Dienstleistungen und Produkte, die außerhalb des angebotenen Leistungsspektrums liegen. Sofern der Auftraggeber entgegen dieser Verpflichtung provisionspflichtige Geschäfte direkt abschließt, schuldet er Installion jeweils hierfür eine Provisionsentschädigung in Höhe von 10% für die betroffenen Folgegeschäfte.

3. Die Provision sowie die Provisionsentschädigung werden mit dem jeweiligen Vertragsabschluss zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer fällig und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

4. Zur Ermittlung der Höhe des Provisionsanspruches bzw. der Provisionsentschädigung ist der Auftraggeber verpflichtet, Installion unverzüglich die Konditionen der geschlossenen Verträge mitzuteilen, die für die Berechnung relevant sind, insbesondere Preis sowie Art und Menge der beauftragten Dienstleistung. Dies soll durch Übersendung einer Kopie der Auftragsbestätigung oder vergleichbarer entsprechend aussagekräftiger Dokumente erfolgen.

5. Für den Fall, dass ein an den Auftraggeber übermitteltes Angebot von diesem nicht angenommen wird oder sich der Auftraggeber mit dem Auftragnehmer auf hiervon abweichende Konditionen verständigt, hat der Auftraggeber dies Installion ebenfalls unverzüglich mitzuteilen und dabei den Grund für die Nichtannahme bzw. Abweichung anzugeben. Im Falle eines abweichenden Vertragsabschlusses kann Installion eine Erhöhung der Provision verlangen, wenn sich die Vergütung oder der vereinbarte Umfang der Dienstleistungen gegenüber dem übermittelten Angebot erhöht haben.

§ 6 Keine Prüfpflicht von Installion und Pflichten eines Auftraggebers

1. Beyond A unterzieht die Angebote von Auftragnehmern, die einem Auftraggeber übermittelt werden, keiner Prüfung, insbesondere nicht in Bezug auf deren Angemessenheit, inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit. Es ist allein Sache des Auftraggebers, die Angebote und ggf. auch den Auftragnehmer zu überprüfen.

2. Beyond A  weist darauf hin, dass für die vom Auftragnehmer geschuldeten Leistungen allein die Abreden zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer maßgeblich sind. Die maßgeblichen Daten des Dienstleistungsumfangs ergeben sich allein aus den Spezifikationen der Auftragnehmer, nicht aber aus den von Installion im Rahmen der Vertragsvermittlung gemäß Ziff. 2 ggf. übermittelten Daten.

§ 7 Pflichten eines Auftragnehmers

1. Der Auftragnehmer muss seine Angebote und seine Dienstleistungen zutreffend, genau und vollständig beschreiben und muss jegliche einschränkenden Bedingungen, Bestimmungen oder unverbindlichen Angaben klar und deutlich anzeigen. Der Auftragnehmer muss sämtliche wesentlichen Merkmale und Eigenschaften der Dienstleistungen, die für die Beauftragung von Bedeutung sind, genau beschreiben. Der Auftragnehmer muss Informationen zu den Zahlungs- und Lieferbedingungen bereitstellen. Der Auftragnehmer haftet für die Richtigkeit und die Vollständigkeit der Informationen, die er im Rahmen des Marktplatzes bereitstellt.

2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Beyond A hinsichtlich übermittelter Angebote unverzüglich zu informieren, sobald die entsprechenden Dienstleistungen nicht mehr verfügbar sind.

§ 8 Haftung

1. Beyond A haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden des Nutzers, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von Installion oder ihrer Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind sowie für Personenschäden und Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz.

2. Im Übrigen ist die Haftung von Installion für Schadensersatzansprüche – gleich aus welchem Rechtsgrund – nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet Installion nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Nutzer regelmäßig vertrauen und vertrauen durfte. Soweit Installion hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

3. Die Bestimmungen der vorstehenden Absätze gelten entsprechend auch für eine Begrenzung der Ersatzpflicht für vergebliche Aufwendungen (§ 284 BGB).

4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten von Erfüllungsgehilfen von Installion.

5. Eine Lieferverzögerung aufgrund unterbrochener Lieferketten aufgrund von Corona Lockdown, Kriegshandlungen oder anderen externen Ereignissen außerhalb des Einflussgebietes des Auftragnehmers führt explizit nicht zu Schadensersatzansprüchen des Auftraggebers. Ebenso können Preiserhöhungen auf Komponentenpreise in Einzelfällen über Teuerungszuschläge seitens des AN bei Lieferverzögerungen von > 3 Monaten auf Nachweis erhoben werden. Der AN hat in diesem Fall das Recht, von der zu erbringenden Teilleistung zurückzutreten bzw. die Lieferung dieser Teilleistung zu verweigern, wenn der Teuerungszuschlag mehr als 4 % des Gesamtpreises ausmacht.

§ 9 Rechtswahl und Gerichtsstand

1. Für diese AGB und alle Rechtsbeziehungen zwischen Beyond A und einem Nutzer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss aller internationalen und supranationalen (Vertrags-) Rechtsordnungen, insbesondere des UN-Kaufrechts.

2. Ist der Nutzer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler – Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten Wiesbaden. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Nutzer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Installion ist jedoch auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben.

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